Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt eine von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Verlängerung der Gewährleistungsfrist beim Kauf von hochwertigen Gütern im Einzelhandel entschieden ab. Eine solche Änderung würde für die derzeit ohnehin von der Coronakrise schwer getroffenen Nicht-Lebensmittelhändler eine Zusatzbelastung in Millionenhöhe auslösen. Zudem würden Änderungen im Gewährleistungsrecht nicht dazu führen, dass die Lebensdauer von Produkten oder deren Reparierbarkeit zunehmen würde.
„Die Kunden sind mit den Regelungen für Umtausch und Gewährleistung seit Jahren sehr zufrieden. Es gibt keinen Grund, dieses funktionierende System zu verändern“, so HDE–Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
„Die Kunden sind mit den Regelungen für Umtausch und Gewährleistung seit Jahren sehr zufrieden. Es gibt keinen Grund, dieses funktionierende System zu verändern“, so HDE–Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Belastung in Millionen-Höhe befürchtet
Eine HDE-Umfrage aus dem vergangenen Jahr macht deutlich, dass fast 90 Prozent der Verbraucher mit den Rückgabemöglichkeiten und der Abwicklung in den Geschäften zufrieden oder sehr zufrieden sind. Die Tatsache, dass Justizministerin Lambrecht ihre für den Einzelhandel teuren Vorschläge zudem ausgerechnet in dieser für viele Nicht-Lebensmittelhändler existenzgefährdenden Coronakrise macht, wertet der HDE als unsachliches Wahlkampfmanöver. Nach Einschätzung des HDE würde eine Umsetzung des Vorschlages im Einzelhandel zu einer Belastung in Millionen-Höhe führen. Bereits das aktuell geltende Gewährleistungsrecht kostet die Einzelhandelsunternehmen rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr.Verlängerte Gewährleistung sind falsches Mittel
