„Als Arbeitgeber hat EK eine Fürsorgepflicht für rund 700 Kolleginnen und Kollegen in der Gruppe. Gleichzeitig werden wir alles in unserer Macht stehende unternehmen, um die existenzbedrohende Krise für unsere Handelspartner abzuwenden. Die staatlich verordnete Schließung von Geschäften, die nicht zur Grundversorgung beitragen, trifft die meisten unserer Anschlusshäuser“, so der EK Unternehmenssprecher Daniel Kullmann zur aktuellen Lage.
Bezüglich Covid-19 ist innerhalb der EK Gruppe längst ein mehrstufiges Notfallkonzept an allen Standorten angelaufen. Das Konzept definiert vier Eskalationsstufen, die konkrete Maßnahmen zur Vorsorge und zur Aufrechterhaltung des Betriebes vorsehen. Neben der Konzentration auf umfangreiche gesundheitliche Schutzmaßnahmen wurde unter anderem die komplette Schließung der Standorte Bielefeld und Hoevelaken, Niederlande durch einen Homeoffice-Testtag simuliert, bei denen die Systeme auf Volllast erfolgreich getestet wurden. Dadurch ist auch im Krisenfall die volle Leistungsfähigkeit der EK Servicegroup für die angeschlossenen Handelspartner in der gewohnt hohen Qualität sichergestellt. Alle Mitarbeiter, ob in der Zentrale, im Außendienst oder im Homeoffice, werden über das Intranet und täglich durch mehrere interne Informationsschreiben immer zeitnah über alle Maßnahmen informiert.
Mitverantwortung für den Einzelhandel
Spätestens mit der staatlich angeordneten Schließung der Geschäfte ist bei vielen Handelspartnern des Mehrbranchenverbundes der schlimmste Fall eingetreten. Fehlende Einnahmen stehen laufenden Kosten und Verpflichtungen gegenüber, die an die materielle Substanz gehen. Hier unterstützt EK ihre Handelspartner mit täglichen Informationen via Newsletter und über das Händler-Extranet EK Online. Das Angebot reicht von praktischen Handlungsempfehlungen mit den sechs wichtigsten Dingen, die ein Händler jetzt tun muss über konkrete Möglichkeiten der staatlichen Wirtschaftshilfe bis hin zu allen wichtigen Muster-Antragsformularen.Der EK-Krisenstab konzentriert sich darüber hinaus auf alle Bereiche, die primär für die Existenzsicherung der Handelspartner relevant sind. Mit im Boot sitzen dabei immer auch die Experten der EK Tochtergesellschaft WSG (Wirtschaftsberatung Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.), die viele ganz konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt haben und erste Ansprechpartner für alle individuellen Fragen der Händler sind.
Folgende Empfehlungen gibt EK ihren Handelspartnern
• Gespräche mit Hausbank, Finanzamt, Steuerberater und Vermieter• Möglichkeit von Kurzarbeit im Einzelhandel
• Ausnahmeregelungen von der Geschäftsschließung, beispielsweise für Unternehmen mit Kundendienst
• Umgang mit dem Personal bei behördlicher Geschäftsschließung
• Ermittlung der richtigen Ansprechpartner in den lokalen Behörden
• Checkliste für temporär vermeidbare „Kostenverursacher“ wie Gema, Gärtner, Putzkräfte etc.