Die Mitarbeiter der Fachhandelskooperation Expert sind seit 23. März 2020 in Kurzarbeit. Die Expert-Zentrale teilte mit, dass der Zeitraum zunächst bis 18. April 2020 festgesetzt wurde. Auslöser dieser Entscheidung sind die staatlich angeordneten Standortschließungen aufgrund der Covid-19-Pandemie. Bundesweit betrifft dies bei Expert insgesamt 410 Fachmärkte und -geschäfte. Die Fachhandelskooperation wird damit ihrer Verantwortung gegenüber den Expert-Gesellschaftern gerecht und schützt zudem die Gesundheit aller Mitarbeiter.
Der Vorstand der Expert SE traf die Entscheidung, Kurzarbeit zu beantragen und durchzuführen, in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat. Die Zusammenarbeit zwischen Gesellschaftern und Expert-Zentrale während dieser Phase ist durch einen Grundbetrieb in allen Fachbereichen gesichert. Über den Onlineshop www.expert.de ist der Einkaufsverband unverändert für seine Kunden verfügbar und auf eine erhöhte Nachfrage eingestellt. Zudem können Kunden weiterhin das individuelle Serviceangebot der Fachmärkte und -geschäfte rund um Reparatur und Lieferung (Handwerkliche Leistung) wahrnehmen.