Regional unterschiedlich werden die Möglichkeiten ausgelegt, die Verkaufsflächen auf die geforderte Quadratmeterzahl zu reduzieren. Während einige Bundesländer eine Verringerung der zugänglichen Verkaufsfläche durch Absperrungen akzeptieren, wird in Bayern die Gesamtfläche des Ladengeschäftes zugrunde gelegt. Liegt diese über 800 Quadratmeter, ist eine Ladenöffnung vorerst ausgeschlossen.
Diese ungleichen Regulierungen stoßen sowohl im Elektrohandel als auch bei den Verbänden auf breites Unverständnis. Gerade in diesen Geschäften ist die Besucherfrequenz ohnehin weitaus geringer als vergleichsweise im Lebensmittelhandel und auf großer Fläche könnten die Abstandsregeln wesentlich besser eingehalten werden.
Unterschiedlich wird auch das Thema Mundschutz behandelt. Während die Bundesregierung lediglich eine Empfehlung zum Tragen von Mundschutz in Bussen, Bahnen und in Geschäften gibt, gehen einige Bundesländer einen Schritt weiter. In Sachsen gilt bereits seit 20. April eine Maskenpflicht. Thüringen zíeht am 24. April nach. In Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern gilt das Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Raum ab dem 27. April 2020.
Wir haben hier für unsere Leserinnen und Leser die wichtigsten Punkte und Meldungen rund um dieses Thema zusammengefasst: