Ab dem 1. September 2018 fallen fast alle Halogenlampen unter das Verkaufsverbot der europäischen Ökodesign-Verordnung. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen nur noch Halogenlampen bis Energieeffizienzklasse B neu in den Markt gebracht werden. Verboten werden Halogenlampen mit Schraubgewinde, sowie Hochvolt- und Niedervolthalogenlampen. Ersetzt werden sollen sie durch hocheffiziente LED-Lampen. Ein Ersatz durch LED-Lampen sollte meist problemlos möglich sein, mittlerweile gibt es ein breites Angebot. Im Zweifelsfall sollten Verbraucher im Fachhandel nachfragen. Vorsicht ist allerdings bei dimmbaren Leuchten geboten, nicht alle LED-Lampen sind hierfür geeignet. Mit der sechsten und letzten Stufe der Ökodesign-Verordnung für Beleuchtung fallen somit auch die Halogenlampen mit ungerichtetem, also streuendem Licht unter das Verkaufsverbot, da sie die Mindestanforderungen an Energieeffizienz nicht erreichen.
Die Europäische Union beschloss schon im Jahr 2009, dass diese Lampen im Laufe der Jahre aus dem Verkehr gezogen werden. Halogenlampen benötigen zwar rund 30 Prozent weniger Energie als Glühlampen, weitaus effizienter sind LED-Lampen. Restbestände an Halogenlampen, die sich zum Stichtag 1. September 2018 bereits im Handel befinden, dürfen unbegrenzt verkauft werden. Auch zukünftig erhältlich sind lediglich einige Typen von Halogen-Leuchtmitteln, z. B. Niedervolt-Reflektorlampen in Stab- oder Kapselform sowie Produkte für Sonderzwecke, wie etwa Ofenlampen, da es für sie keinen angemessenen Ersatz durch alternative Technologien gibt. Kompetent und aktuell informiert die neue HEA-Broschüre „Energielabel“ zu allen marktrelevanten Labels.