„Starkes Signal“
Stefan Raue, Vorsitzender des Vereins Digitalradio Deutschland und Intendant von Deutschlandradio: „Die außergerichtliche Lösung beendet einen komplexen Rechtsstreit in der deutschen Radiolandschaft. Für die Digitalisierung des Hörfunks ist sie ein starkes Signal, das auch die digitalen regionalen und lokalen Radioangebote in den Bundesländern beflügeln kann. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die in intensiven Verhandlungen vor allem auch im Sinne der Hörerinnen und Hörer entschieden haben. Mit bis zu 16 weiteren DAB+ Programmen wäre der bundesweite Hörfunk in Deutschland so vielfältig wie nie.“Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung waren die von der DABP erhobenen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Zuweisungsentscheidung von DAB+ Frequenzen durch die Gremien der SLM. Diese hatte 2017 der Antenne Deutschland GmbH bundesweite DAB+ Übertragungskapazitäten zugewiesen und den konkurrierenden Antrag der DABP abgelehnt. Dagegen erhob die DABP im Dezember 2017 Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig, das der Klage mit Urteil vom Mai 2019 teilweise stattgab.