Dennoch ist der Dschungel an Verordnungen mittlerweile undurchdringbar geworden. Welche Regeln in welchem Bundesland, welchem Landkreis und in welcher Stadt gelten, wird zur Herausforderung für jeden, der sich an den Osterfeiertagen mit Familie oder Freunden treffen möchte. In den meisten Fällen gilt: Maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten ist das Gebot der Stunde.
Die zunächst angeordnete Osterruhe hat zusätzlich für viel Ratlosigkeit gesorgt, speziell auch im Handel. Sie wurde zwar zwei Tage später wieder zurückgenommen, es bleiben aber dennoch offene Fragen - gerade bei den Nicht-Lebensmittelhändlern. Wann dürfen die Geschäfte öffnen, bzw. wann müssen sie wieder schließen? Ist click&meet erlaubt oder nur click&collect?
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100, dann soll die vereinbarte Notbremse in Kraft treten und der Einzelhandel - ausgenommen die Geschäfte des täglichen Bedarfs - müssen wieder schließen. Hier gehen die Bundesländer aber teilweise auch eigene Wege, weshalb bereits "von einem bundesweiten Flickenteppich" gesprochen wird.
Das Motto unserer Bundeskanzlerin für Ostern lautet "zuhause bleiben", damit es danach kein böses Erwachen gibt, die Inzidenzwerte ins Uferlose steigen und dadurch noch härtere Maßnahmen ergriffen werden müssen.