„Für viele Produktgruppen existieren bereits auf europäischer Ebene Vorgaben zur Ersatzteilverfügbarkeit. Ersatzteile für Waschmaschinen müssen beispielsweise schon heute in einem Zeitraum von zehn Jahren vorgehalten werden“, betont Georg Grünhoff, HDE-Abteilungsleiter Produktsicherheits-, Datenschutz- und Verbraucherrecht. Keinesfalls sollten parallel zum europäischen System weitergehende nationale Vorgaben zur Reparierbarkeit und zur Ersatzteilverfügbarkeit erlassen werden. „Nationale Alleingänge würden den europäischen Binnenmarkt beeinträchtigen. Denn er soll gerade verhindern, dass in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Regelungen für Produkte gelten“, so Grünhoff weiter.
Darüber hinaus hat auch die Pflicht zur Vorhaltung von Ersatzteilen erhebliche Umweltauswirkungen. Nicht benötigte Ersatzteile müssen irgendwann entsorgt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Verbraucher wegen eines technischen Fortschritts auf ein neues Gerät wechseln, obwohl das alte noch funktioniert. Dadurch können große Mengen Abfall, insbesondere Elektroschrott, entstehen. „Anstelle der angestrebten Verbesserung der Nachhaltigkeit durch Ressourcenschonung und Abfallvermeidung würde dann das Gegenteil erreicht“, betont Grünhoff.