Ab 25. August 2023 werden T8- zusammen mit T5-Lampen verbannt. Ab 25. Februar 2023 trifft es bereits die Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät. Denn nach der Ökodesign-Verordnung greift jetzt auch die Regelung zur Einschränkung von Quecksilber – genauer die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment).
Alle Entladungslampen enthalten Quecksilber – wenn auch nur in geringem Maße. Dazu gehören T5-Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen mit Stiftsockel, die bislang noch als Ausnahmen galten. Nun sollen für Leuchtstofflampen zur Allgemeinbeleuchtung die Sonderregelungen nach zwölf oder 18 Monaten auslaufen: Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät ab 25. Februar und T5 ab 25. August 2023. Damit verschwinden sie viel früher und in deutlich größerem Umfang vom Markt.