Ab 25. August 2023werden T8- zusammen mit T5-Lampen verbannt. Ab 25. Februar 2023 trifft es bereits die Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät. Denn nach der Ökodesign-Verordnung greift jetzt auch die Regelung zur Einschränkung von Quecksilber – genauer die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment).
„Leuchtmittel müssen deswegen nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. Der Handel verkauft seine Lagervorräte weiter, bis sie aufgebraucht sind. Es werden aber nach den jeweiligen Stichtagen keine neuen Leuchtmittel mehr produziert oder in Europa in den Verkehr gebracht. Der Fachbegriff dafür lautet Ausphasung“, erklärt Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer der Brancheninitiative Licht.de. Für Betreiber gewerblicher Immobilien steht unter Umständen die Sanierung der Beleuchtung früher an. Private Haushalte werden durch die Neuerung kaum Schwierigkeiten haben, sie greifen beim nächsten Einkauf einfach zur stromsparenden LED.
Nicht in den Hausmüll
Recycelt werden alle Arten von Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Entladungslampen (inklusive Natriumdampf-Hoch- und Niederdrucklampen sowie Halogen-Metalldampflampen). Handel, Sammelstellen und Entsorgungshöfe nehmen sie zurück. Ebenfalls gesammelt werden LED-Lichtquellen, die elektronische Bauteile enthalten. „In den Hausmüll gehören ausschließlich Glüh- und Halogenlampen, die nur aus Glas und Metall bestehen“, so der Lichtexperte.