Ab 21. Dezember 2020 müssen alle Radios, die den Programm- bzw. Sendernamen anzeigen können, den Empfang und die Wiedergabe digitaler Rundfunkangebote ermöglichen. Das von Bund und Ländern beschlossene Gesetz unterscheidet dabei zwischen Autoradios in Neuwagen (§ 48 Abs. 4 TKG) und allen anderen handelsüblichen Radiogeräten (§ 48 Abs. 5 TKG). Wegen der fortschreitenden Digitalisierung des Hörfunks in Europa ist es wichtig, dass Radios DAB+ und/oder IP empfangen können. Die neue Regelung setzt dies für Deutschland um.
Webseite zur EU-weiten Digitalradiopflicht
Die zentrale Informationsplattform dabplus.de unterstützt die Umstellung mit zahlreichen Kommunikationsmaßnahmen und informiert die Verbraucher unter www.dabplus.de/tkg:
Ein Countdown auf der Startseite zeigt die verbleibende Zeit bis zur Neuregelung.
Die Sonderseite erweitert das Angebot um FAQs zur Digitalradiopflicht mit wesentlichen Informationen zur Umstellung des Geräteangebots ab Dezember.
Speziell für professionelle Marktteilnehmer hält der B2B-Bereich unter dabplus.de/downloads ein Informationsblatt zur Einführung der Digitalradiopflicht vor.
Weiterhin verfügbar sind kostenlose Downloads zur DAB+ Vermarktung für Hersteller und Handel sowie DAB+ Radiospots für Programmanbieter.
Mit Newslettern und Kampagnen in Social-Media-Kanälen wird die Öffentlichkeit kontinuierlich über die bevorstehende Gesetzesänderung informiert.
DAB+ Radios in Neuwagen
Radios in Neuwagen müssen ab Werk den Empfang von DAB+ Programmen ermöglichen. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob das Radio eine Serien- oder Sonderausstattung ist, für alle fabrikneuen Personenkraftwagen der Fahrzeugklasse M. Dazu zählen neben PKW auch Wohnmobile, Krankenwagen, Rettungsfahrzeuge und Busse.
DAB+ oder IP für andere handelsübliche Geräte
Mit dem Gesetz für alle anderen handelsüblichen Radiogeräte (§ 48 Abs. 5 TKG) haben Bund und Länder die Pflicht zum digitalen Empfang nahezu auf den gesamten Radiogerätemarkt ausgeweitet. Kann ein Empfänger den Sendernamen anzeigen, fällt es unter die Digitalradiopflicht (DAB+ oder IP). Im Unterschied zu den DAB+ Radios in Neuwagen lässt der deutsche Gesetzgeber den Herstellern bezüglich des digitalen Empfangs die Wahl: Sie müssen entweder über Internetradio oder über DAB+ verfügen, oder beides.