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Home Electronics Imaging Neue Vorschriften bei der Passbilderstellung
Zum 1. Mai 2025 tritt das Gesetz zur „Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt in zwei Jahren dürfen bei den Behörden und Ämtern nur noch digitale Passbilder im Rahmen der Erstellung eines Ausweisdokuments vorgelegt werden. Hierfür haben Fotohändler und Fotostudios bereits eine funktionierende und gesetzeskonforme Lösung entwickelt, wie die Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto bekannt gibt. Damit soll es auch in Zukunft möglich sein, optisch ansprechende und biometrische Passbilder vorab beim Fotografen um die Ecke anfertigen zu lassen. Die Erstellung des Passbilds und der Besuch im Amt können hierdurch entkoppelt und zeitlich unabhängig voneinander wahrgenommen werden. Lange Wartezeiten vor Passbildautomaten im Amt entfallen und der Behördenbesuch kann zeitlich reduziert werden.
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