Begonnen hat die Geschichte der Bildaufzeichnung im Jahr 1927, als es John Logie Baird erstmals gelang, Fernsehbilder auf einer Schelllackplatte aufzuzeichnen. Die Bilder hatten eine Auflösung von 30 Zeilen und die Platten drehten sich mit 78 Umdrehungen pro Minute. Baird nannte sein Verfahren „Phonovision“. Die Aufzeichnung mit Hilfe der unhandlichen Schellackplatte hatte langfristig jedoch keine Zukunft. Ein geeigneteres Verfahren für die Speicherung von Videosignalen war ein knappes Vierteljahrhundert später gefunden: Seit 1951 befasste sich Charles Ginsburg in Kalifornien mit der Entwicklung eines Videorecorders. Im Jahr 1953 ließ sich Eduard Schüller das „Schrägspur-Aufzeichnungsverfahren“ patentieren. Auf dieser Technologie, mit der die Signale schräg auf Magnetbänder „geschrieben“ werden, basieren die bekannten Video-Cassetten-Recorder.
Im Anschluss konnte 1956 mit „Mark IV“ der erste Videorecorder der Welt anlässlich einer Jahresversammlung der amerikanischen Rundfunksender in Chicago vorgestellt werden. Das Videoband war damals noch zwei Zoll breit und „Mark IV“ kostete stolze 50.000 US-Dollar. So blieb die Anwendung der Videoaufzeichnung zunächst auf den professionellen Studiosektor beschränkt. Seit den 1960er-Jahren brachten die Elektronikentwickler dann auch immer erschwinglichere Videorecorder für den Privatgebrauch auf den Markt. Der Höhepunkt dieser Entwicklung folgte 1977 mit der Vorstellung des VHS-Systems, das sich lange Zeit als erfolgreichstes Aufzeichnungssystem für Videos im Markt hielt. In den 1980er-Jahren begann schließlich der Siegeszug der Video-Cassetten-Recorder in den privaten Haushalten.
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