Wegfall des Nebenkostenprivilegs
Geschäftspotenzial durch den Wechsel des TV-Empfangs
Nach einer Übergangsfrist sind die Kosten für Kabelfernsehen ab dem 1. Juli nicht mehr über die Mietnebenkosten umlagefähig. Für die Mieter wird die Wahl ihres TV-Empfangs damit erleichtert, so dass sich für Händler ein interessantes Geschäftspotenzial bietet: Laut „Video-Trends 2023“ der Medienanstalten werden bei rund 6,9 Millionen Haushalten die Kabelanschlussgebühren über die Mietnebenkosten eingezogen.
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01.03.2024