Neues EU-Lieferkettengesetz
Die neuen Sorgfaltspflichten für Unternehmen
Am 5. Juli hat die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie veröffentlicht, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Diese verschärft das bisher gültige Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und bedeutet somit eine Reihe neuer Sorgfaltspflichten für Unternehmen. Robin Schmeisser, Geschäftsführer der Fabasoft Contracts GmbH, informiert über die Aufgaben, die sich daraus für die Betriebe ableiten.
Fachartikel -
22.07.2024